"Wer heilt, hat recht"

Im März 2004 fällte das Bundesverfassungsgericht richtungsweisendes Urteil.

Ein Heiler, der durch geistige Kräfte die Selbstheilungskräfte seiner Klienten aktiviert; der durch Handauflegen, Gebet, Meditation oder durch Übertragung positiver Gedanken und Energien Heilung oder zumindest Verbesserung der körperlich - seelisch - geistigen Verfassung bewirkt, muss jetzt nicht mehr Arzt oder Heilpraktiker sein, um diese Tätigkeit ausüben zu können.

Angesichts eines Gesundheitssystems, das mit großen Schritten auf Nicht-Finanzierbarkeit zusteuert, eine wirklich weise Entscheidung. Denn Geistheilung hat nicht nur in vielen Fällen Erfolge aufzuweisen, in denen die Schulmedizin an ihre Grenzen stößt, sondern als zukünftig dritte Kraft neben der Schulmedizin und dem Wirken der Heilpraktiker, kann sich die Legalisierung der Geistheilung langfristig auch erheblich auf den Kostenfaktor positiv auswirken. Als wesentlich sehe ich aber insbesondere die Möglichkeit, dass zunehmend immer mehr Menschen zu dem Potential ihrer eigenen Selbstheilungskräfte Zugang gewinnen und damit gleichzeitig zu einem neuen Weltbild finden können.

Dagmar Maria Jendricke                                                                                zurück